Organstellung
Funktion und Vertrag
zusammen betrachten.
Du vertrittst die Gesellschaft und hast einen Anstellungsvertrag? Dann gehört dessen rechtliche Absicherung ausdrücklich auf die Agenda. Ein privater Berufsrechtsschutz ist dafür nicht automatisch ausreichend.
- Bestellung, Rechtsform und Tätigkeiten
- Anstellungsvertrag und Vergütungsregelungen
- Vorhandener Manager-Rechtsschutz und D&O

