Bin ich überhaupt wechselberechtigt?
Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro regelmäßigem Jahresarbeitsentgelt. Im bestehenden Arbeitsverhältnis endet die Versicherungspflicht bei Überschreiten grundsätzlich erst zum Jahresende, wenn auch die Grenze des Folgejahres überschritten wird. Sonderregeln gelten unter anderem für bestimmte PKV-Bestandsfälle von 2002. Du kannst auch freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Den konkreten Status klärst du mit Arbeitgeber und Krankenkasse.





