Der erste anwaltliche Kontakt kann bereits Geld kosten.
Für Verbraucher kann eine anwaltliche Erstberatung ohne abweichende Vereinbarung bis zu 190 Euro zzgl. MwSt. kosten. Das ist oft noch der kleinste Kostenpunkt.
Sobald Schriftverkehr, Prüfung, Verhandlung oder gerichtliche Vertretung dazukommen, wird der Streitwert relevant und die Kosten können deutlich steigen.
Warum Gerichtskosten nur ein Teil sind.
Neben dem eigenen Anwalt können Gerichtskosten, Sachverständige, Zeugen und bei Unterliegen auch Kosten der Gegenseite relevant werden. Besonders bei höheren Streitwerten kann daraus ein vierstelliger oder fünfstelliger Betrag werden.
Ein Rechtsschutz kann hier Planbarkeit schaffen, wenn der passende Bereich versichert ist und der Versicherungsfall gedeckt wird.
Kosten sichtbar machen.
Für eine erste Größenordnung hilft der Prozesskostenrechner. Er ersetzt keine verbindliche Berechnung, zeigt aber, warum ein scheinbar kleiner Konflikt finanziell schnell ernst werden kann. Prozesskosten berechnen.