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Zahnzusatz ohne Wartezeit · verständlich erklärt

Sofort versichert.
Was heißt das
für deine Zähne?

„Ohne Wartezeit“ klingt einfach. Entscheidend sind aber auch dein Zahnstatus, die Zahnstaffel und der mögliche Eigenanteil. Hier ordnen wir ARAG Zahnzusatzversicherung Schritt für Schritt ein.

Drei Fragen vor dem Abschluss

Wann beginnt der Schutz?
Und was ist versichert?

Eine Wartezeit beschreibt den Start bestimmter Leistungen. Sie beantwortet weder, ob eine schon geplante Maßnahme versichert ist, noch wie viel in den ersten Jahren gezahlt wird.

01

Wartezeit

Die aktuellen ARAG-Dent-Tarife verzichten beim erstmaligen Abschluss eines Zahn-Ergänzungstarifs bei ARAG auf Wartezeiten. Bei Vertragsänderungen gelten für zusätzliche Leistungen eigene Regeln.

02

Behandlungsbeginn

Schon bei Antragstellung begonnene, notwendige, beabsichtigte oder empfohlene Maßnahmen sind laut ARAG ausgeschlossen. Ein später ausgestellter Kostenplan ändert daran allein nichts.

03

Zahnstaffel

Auch ohne Wartezeit begrenzen die Tarife die Erstattung in den ersten fünf Kalenderjahren. Schau deshalb auf den Zeitraum und die bereits genutzten Leistungen.

ARAG: Produktinformationen und Ausschlüsse ↗
Interaktiv · ARAG Dent-Tarife

So wächst
die Leistungsgrenze.

Wähle einen Tarif. Die Beträge gelten jeweils zusammen für den angegebenen Zeitraum – nicht als zusätzliches Budget pro Jahr.

Alle Tarife als Tabelle
Summengrenzen ab Versicherungsbeginn · Bedingungen 04.2026
ZeitraumDent70Dent90Dent90+Dent100
1. Kalenderjahr500 €1.000 €1.000 €1.500 €
1.–2. Kalenderjahr1.000 €2.000 €2.000 €3.000 €
1.–3. Kalenderjahr1.500 €3.000 €3.000 €4.500 €
1.–4. Kalenderjahr2.000 €4.000 €4.000 €6.000 €
1.–5. Kalenderjahr2.500 €5.000 €5.000 €7.500 €
Ab 6. KalenderjahrKeine StaffelgrenzeKeine StaffelgrenzeKeine StaffelgrenzeKeine Staffelgrenze

Weiterhin wichtig: Tarifliche Erstattungssätze und sonstige Grenzen gelten auch danach. Bei nachgewiesenen Unfallfolgen nach Versicherungsbeginn entfällt diese Staffelbegrenzung nach den Bedingungen.

ARAG-Bedingungen, Seite 28 ↗
Zahnersatz, Kronen & Implantate

Eine Rechnung.
Drei Anteile.

Die Krankenkasse zahlt bei Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss. Er entspricht grundsätzlich 60 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgung; mit entsprechendem Bonus sind 70 oder 75 Prozent möglich. Das ist kein fester Anteil jeder gewählten Behandlung.

Kosten verstehen

Gesamtkosten
der Behandlung

Hochwertige Materialien oder eine andere Versorgung können den Eigenanteil erhöhen.

KZBV: Festzuschuss erklärt ↗
  1. 01

    Gesetzliche Krankenkasse

    Der bewilligte Zuschuss zu deinem Befund.

  2. 02

    Zahnzusatzversicherung

    Die zusätzliche tarifliche Erstattung. Die ARAG-Prozentangaben für Zahnersatz schließen die Kassenleistung ein.

  3. 03

    Dein verbleibender Anteil

    Was nach beiden Erstattungen offen bleibt. Leistungsgrenzen und nicht erstattungsfähige Positionen können dabei eine Rolle spielen.

Wo stehst du gerade?

Dein Zahnstatus
macht den Unterschied.

Die Beispiele zeigen, was vor einer Entscheidung geklärt werden sollte. Medizinisch notwendige Behandlung bitte nicht wegen eines gewünschten Versicherungsabschlusses aufschieben.

Vorsorge

Noch keine Behandlung
geplant.

Worauf achten?

Vergleiche deinen Bedarf: Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe und gegebenenfalls Kieferorthopädie. Achte neben dem Beitrag auf Gesundheitsfragen und Leistungsgrenzen.

Leistungen vergleichen ↗
Konkreter Plan

Die Krone oder das
Implantat ist empfohlen.

Was jetzt wichtig ist

Unterscheide bestehenden Schutz von einem Neuabschluss. Lass bei einer vorhandenen Versicherung den Plan und die erwartete Erstattung prüfen. Für einen neuen Antrag ist die Vorgeschichte vollständig anzugeben.

Geplante Behandlung einordnen ↗
Zahnlücke

Ein Zahn fehlt
bereits.

Was zuerst zu klären ist

Eine Zahnlücke braucht eine individuelle Prüfung. Annahme, ein möglicher Zuschlag und die Mitversicherung der konkreten Versorgung sind verschiedene Fragen. Ein pauschales Versprechen passt hier nicht.

Voraussetzungen besprechen ↗
Gut vorbereitet ins Gespräch

Vom Kostenplan
zur klaren Einordnung.

Bei geplantem Zahnersatz prüft die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan vor der Behandlung und legt den Zuschuss fest. Kläre auch bei einer bestehenden Zusatzversicherung vorab, welche Erstattung zu erwarten ist. So beschreibt die KZBV den Ablauf ↗

Für das Gespräch bereitlegen

0 von 4 vorbereitet

Keine Übertragung oder Speicherung dieser Auswahl.

Zahnzusatz mit Cihan einordnen ↗
Titelseite der ARAG-Broschüre zur Zahnzusatzversicherung
Deine ARAG-Unterlage

Zahnzusatz
in Ruhe nachlesen.

Broschüre mit großer Vorschau in unserer Bibliothek. Beachte den Dokumentstand und deine individuellen Vertragsbedingungen.

PDF-Vorschau öffnen ↗

Fragen & Antworten

Was vor dem
Abschluss zählt.

Heißt ohne Wartezeit, dass meine geplante Behandlung bezahlt wird?

Nein. Der Verzicht auf Wartezeit hebt Ausschlüsse für schon begonnene, notwendige, beabsichtigte oder empfohlene Maßnahmen nicht auf. Lass deinen konkreten Zahnstatus und den Zeitpunkt der Empfehlung vor einem Antrag prüfen.

Ist die Zahnstaffel jedes Jahr ein neues Budget?

Nein. Die hier gezeigten Grenzen gelten zusammen für die jeweils ersten Kalenderjahre. Bereits erstattete Leistungen werden berücksichtigt. Kalenderjahre sind außerdem nicht dasselbe wie zwölf Monate ab Abschluss.

Sind 90 oder 100 Prozent zusätzlich zur Krankenkasse gemeint?

Nein. Die Erstattung für Zahnersatz ist bei den hier genannten ARAG-Tarifen einschließlich der gesetzlichen Kassenleistung angegeben. Es geht um den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag; die Voraussetzungen des Tarifs gelten weiterhin.

Was ist bei fehlenden Zähnen wichtig?

Entscheidend ist nicht nur die Zahl der Zahnlücken. Auch der bisherige Befund, empfohlene Maßnahmen und die Antworten im Antrag zählen. Lass dir vor Abschluss bestätigen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein fehlender Zahn mitversichert werden kann.

Was sollte ich vor einem Implantat einreichen?

Lass dir die geplante Versorgung und Kosten von der Zahnarztpraxis erklären. Die Krankenkasse legt anhand des Heil- und Kostenplans ihren Zuschuss fest. Bei bestehender Zusatzversicherung solltest du auch die erwartete Erstattung vorab klären.

Berät Cihan auch zur zahnmedizinischen Behandlung?

Cihan Gümüshan berät als ARAG-Generalagent zu Versicherungsschutz, Leistungen und Voraussetzungen. Diagnose, Behandlungswahl und medizinische Dringlichkeit besprichst du mit deiner Zahnärztin oder deinem Zahnarzt.

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