Wartezeit
Die aktuellen ARAG-Dent-Tarife verzichten beim erstmaligen Abschluss eines Zahn-Ergänzungstarifs bei ARAG auf Wartezeiten. Bei Vertragsänderungen gelten für zusätzliche Leistungen eigene Regeln.
„Ohne Wartezeit“ klingt einfach. Entscheidend sind aber auch dein Zahnstatus, die Zahnstaffel und der mögliche Eigenanteil. Hier ordnen wir ARAG Zahnzusatzversicherung Schritt für Schritt ein.
Eine Wartezeit beschreibt den Start bestimmter Leistungen. Sie beantwortet weder, ob eine schon geplante Maßnahme versichert ist, noch wie viel in den ersten Jahren gezahlt wird.
Die aktuellen ARAG-Dent-Tarife verzichten beim erstmaligen Abschluss eines Zahn-Ergänzungstarifs bei ARAG auf Wartezeiten. Bei Vertragsänderungen gelten für zusätzliche Leistungen eigene Regeln.
Schon bei Antragstellung begonnene, notwendige, beabsichtigte oder empfohlene Maßnahmen sind laut ARAG ausgeschlossen. Ein später ausgestellter Kostenplan ändert daran allein nichts.
Auch ohne Wartezeit begrenzen die Tarife die Erstattung in den ersten fünf Kalenderjahren. Schau deshalb auf den Zeitraum und die bereits genutzten Leistungen.
Wähle einen Tarif. Die Beträge gelten jeweils zusammen für den angegebenen Zeitraum – nicht als zusätzliches Budget pro Jahr.
| Zeitraum | Dent70 | Dent90 | Dent90+ | Dent100 |
|---|---|---|---|---|
| 1. Kalenderjahr | 500 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.500 € |
| 1.–2. Kalenderjahr | 1.000 € | 2.000 € | 2.000 € | 3.000 € |
| 1.–3. Kalenderjahr | 1.500 € | 3.000 € | 3.000 € | 4.500 € |
| 1.–4. Kalenderjahr | 2.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 6.000 € |
| 1.–5. Kalenderjahr | 2.500 € | 5.000 € | 5.000 € | 7.500 € |
| Ab 6. Kalenderjahr | Keine Staffelgrenze | Keine Staffelgrenze | Keine Staffelgrenze | Keine Staffelgrenze |
Weiterhin wichtig: Tarifliche Erstattungssätze und sonstige Grenzen gelten auch danach. Bei nachgewiesenen Unfallfolgen nach Versicherungsbeginn entfällt diese Staffelbegrenzung nach den Bedingungen.
ARAG-Bedingungen, Seite 28 ↗Die Krankenkasse zahlt bei Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss. Er entspricht grundsätzlich 60 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgung; mit entsprechendem Bonus sind 70 oder 75 Prozent möglich. Das ist kein fester Anteil jeder gewählten Behandlung.
Hochwertige Materialien oder eine andere Versorgung können den Eigenanteil erhöhen.
KZBV: Festzuschuss erklärt ↗Der bewilligte Zuschuss zu deinem Befund.
Die zusätzliche tarifliche Erstattung. Die ARAG-Prozentangaben für Zahnersatz schließen die Kassenleistung ein.
Was nach beiden Erstattungen offen bleibt. Leistungsgrenzen und nicht erstattungsfähige Positionen können dabei eine Rolle spielen.
Die Beispiele zeigen, was vor einer Entscheidung geklärt werden sollte. Medizinisch notwendige Behandlung bitte nicht wegen eines gewünschten Versicherungsabschlusses aufschieben.
Vergleiche deinen Bedarf: Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe und gegebenenfalls Kieferorthopädie. Achte neben dem Beitrag auf Gesundheitsfragen und Leistungsgrenzen.
Leistungen vergleichen ↗Unterscheide bestehenden Schutz von einem Neuabschluss. Lass bei einer vorhandenen Versicherung den Plan und die erwartete Erstattung prüfen. Für einen neuen Antrag ist die Vorgeschichte vollständig anzugeben.
Geplante Behandlung einordnen ↗Eine Zahnlücke braucht eine individuelle Prüfung. Annahme, ein möglicher Zuschlag und die Mitversicherung der konkreten Versorgung sind verschiedene Fragen. Ein pauschales Versprechen passt hier nicht.
Voraussetzungen besprechen ↗Bei geplantem Zahnersatz prüft die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan vor der Behandlung und legt den Zuschuss fest. Kläre auch bei einer bestehenden Zusatzversicherung vorab, welche Erstattung zu erwarten ist. So beschreibt die KZBV den Ablauf ↗
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Zahnzusatz mit Cihan einordnen ↗
Broschüre mit großer Vorschau in unserer Bibliothek. Beachte den Dokumentstand und deine individuellen Vertragsbedingungen.
PDF-Vorschau öffnen ↗Fragen & Antworten
Nein. Der Verzicht auf Wartezeit hebt Ausschlüsse für schon begonnene, notwendige, beabsichtigte oder empfohlene Maßnahmen nicht auf. Lass deinen konkreten Zahnstatus und den Zeitpunkt der Empfehlung vor einem Antrag prüfen.
Nein. Die hier gezeigten Grenzen gelten zusammen für die jeweils ersten Kalenderjahre. Bereits erstattete Leistungen werden berücksichtigt. Kalenderjahre sind außerdem nicht dasselbe wie zwölf Monate ab Abschluss.
Nein. Die Erstattung für Zahnersatz ist bei den hier genannten ARAG-Tarifen einschließlich der gesetzlichen Kassenleistung angegeben. Es geht um den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag; die Voraussetzungen des Tarifs gelten weiterhin.
Entscheidend ist nicht nur die Zahl der Zahnlücken. Auch der bisherige Befund, empfohlene Maßnahmen und die Antworten im Antrag zählen. Lass dir vor Abschluss bestätigen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein fehlender Zahn mitversichert werden kann.
Lass dir die geplante Versorgung und Kosten von der Zahnarztpraxis erklären. Die Krankenkasse legt anhand des Heil- und Kostenplans ihren Zuschuss fest. Bei bestehender Zusatzversicherung solltest du auch die erwartete Erstattung vorab klären.
Cihan Gümüshan berät als ARAG-Generalagent zu Versicherungsschutz, Leistungen und Voraussetzungen. Diagnose, Behandlungswahl und medizinische Dringlichkeit besprichst du mit deiner Zahnärztin oder deinem Zahnarzt.