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Bußgeldrechner · Deutschland

Was kostet
dieser Moment?

Tempo, rote Ampel oder Handy am Steuer: Prüfe den Regelsatz, Punkte und ein mögliches Fahrverbot. Mit nachvollziehbaren Gebühren und der passenden Unterlage für deinen nächsten Schritt.

Kostenlos · Ohne Anmeldung · Berechnung direkt im Browser
So rechnet das Modell · Quellen & Grenzen

Datengrundlage: amtlicher Bußgeldkatalog mit Anhängen und Punktezuordnung nach FeV, geprüft am 01.10.2026. 684 Regelsatz-Varianten für Deutschland. Die geführte Berechnung gilt für einen einzelnen Verstoß bei gewöhnlichen Umständen. Der Katalog übernimmt die gesetzlichen Tatbestandsbeschreibungen, damit die Auswahl eindeutig bleibt.

Die Regelsätze aus Abschnitt I setzen grundsätzlich fahrlässiges Handeln voraus; Abschnitt II betrifft Vorsatz. Vorsatz bei anderen Tatbeständen, zusätzliche Gefährdung oder Sachbeschädigung, besondere Fahrzeuggruppen, mehrere Vorwürfe und persönliche Umstände können das Ergebnis verändern. Zuschläge und Ermäßigungen nach § 3 BKatV sowie Tabellen 4 und 5 werden nicht automatisch angewandt. Nur ausdrücklich ausgewählte Varianten sind berücksichtigt. Nicht motorisierte Verkehrsteilnahme und zusätzliche Probezeitmaßnahmen erfordern eine eigene Prüfung.

Straftaten, Fahrerlaubnisentziehung, individuelle Tagessätze, Abschleppkosten sowie weitere Verfahrens- und Rechtskosten lassen sich damit nicht abschließend berechnen. Die Wiederholungsregel bei Tempo wird nur auf ausdrückliche Auswahl berücksichtigt. Maßgeblich bleiben die anwendbare Rechtslage und die behördliche beziehungsweise gerichtliche Entscheidung. Keine verbindliche Rechtsberatung.

Bescheid erhalten?

Erst die Details.
Dann die Entscheidung.

Vorwurf, Zustellung, Messwerte und Fahrzeuggruppe gehören zusammen. Sichere das Schreiben und notiere die Frist. Ein Einspruch ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich. Ob er sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Einspruchsfrist im Gesetz ↗
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Als ARAG-Generalagent in Köln hilft Cihan Gümüşhan dir, den passenden Versicherungsschutz einzuordnen. Der Schutz kann vereinbarte Anwalts- und Verfahrenskosten betreffen. Bußgelder selbst zahlt die Versicherung nicht. Für einen bestehenden Vorwurf sind Vertrag, Zeitpunkt und Deckungszusage entscheidend.

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Gut zu wissen

Dein Ergebnis. Richtig eingeordnet.

Welche Verstöße kann ich prüfen?

Tempo, Abstand und Rotlicht lassen sich über geführte Eingaben berechnen. Der Katalog enthält zusätzlich 684 Regelsatz-Varianten, etwa zu Parken, Handy, Rettungsgasse, Alkohol, Drogen, Fahrzeugzustand und Ladung. Sonderumstände und Straftaten brauchen eine gesonderte Prüfung.

Sind Gebühren schon enthalten?

Die Auswertung trennt den Regelsatz von Verfahrensgebühr und Zustellung. Bei einem Bußgeldbescheid werden im Modell 5 Prozent, mindestens 25 Euro und höchstens 7.500 Euro, plus 3,50 Euro für eine Zustellung angesetzt. Weitere Auslagen sind möglich. Eine akzeptierte Verwarnung bis 55 Euro verursacht diese Bescheidgebühren nicht.

Warum soll ich die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug eingeben?

Entscheidend ist die vorgeworfene Überschreitung nach Messkorrektur. Ein pauschaler Abzug passt nicht zu jedem Messverfahren. Übernimm deshalb den korrigierten Wert aus Anhörung oder Bescheid; der Rechner zieht keine weitere Toleranz ab.

Bedeutet ein hoher Betrag automatisch Punkte?

Nein. Punkte richten sich nach der Bewertung des konkreten Verstoßes in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Der Rechner ordnet sie dem gewählten Tatbestand zu und leitet sie nicht allein aus dem Geldbetrag ab.

Bezahlt Verkehrsrechtsschutz mein Bußgeld?

Nein. Verkehrsrechtsschutz kann je nach vereinbartem Tarif und Deckungszusage versicherte Rechtskosten übernehmen. Geldbußen, Geldstrafen und Punkte werden dadurch nicht übernommen oder beseitigt. Ein neuer Vertrag deckt einen bereits bekannten Vorwurf nicht automatisch.

Was ist bei einem Bußgeldbescheid wichtig?

Notiere das Zustellungsdatum und beachte die Rechtsbehelfsbelehrung. Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen nach Zustellung (§ 67 OWiG). Ob ein Einspruch sinnvoll ist, muss anhand des konkreten Bescheids und gegebenenfalls anwaltlich geprüft werden. Der Rechner ersetzt diese Prüfung nicht.

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