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Arbeitsrecht • Ratgeber

Kündigung durch den Arbeitgeber: Wann die Rechtsschutzversicherung zahlt.

CG Cihan Gümüşhan
Lesedauer: 4 Minuten

Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer ein massiver Einschnitt. Wer sich wehren möchte, steht schnell vor der Frage der Kosten: Ein Anwalt und eine mögliche Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht können schnell mehrere tausend Euro verschlingen. Ein guter Privatrechtsschutz mit dem Baustein Arbeitsrecht nimmt diesen finanziellen Druck heraus – aber es gibt wichtige Regeln zu beachten.

1. In der ersten Instanz zahlt jeder seinen Anwalt selbst

Ein fataler Irrtum im Arbeitsrecht: Viele Arbeitnehmer glauben, dass der Verlierer eines Prozesses (wie im Zivilrecht üblich) alle Anwaltskosten tragen muss. Das ist im Arbeitsrecht falsch! Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – völlig unabhängig davon, ob man den Prozess gewinnt oder verliert. Ohne Rechtsschutzversicherung bleibst du also auf deinen Anwaltskosten sitzen, selbst wenn das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt.

2. Aufhebungsvertrag statt Kündigung – was nun?

Oft sprechen Arbeitgeber keine direkte Kündigung aus, sondern legen einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindungssumme vor. Die Überprüfung durch einen Anwalt ist hier extrem wichtig, da du bei einer Unterschrift oft eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld riskierst.

  • Beratungsrechtsschutz: Die meisten guten Tarife übernehmen die Kosten für die anwaltliche Erstberatung zu einem Aufhebungsvertrag.
  • Verhandlungsrechtsschutz: Wenn der Anwalt für dich eine höhere Abfindung aushandeln soll, muss der Tarif explizit den "außergerichtlichen Bereich" bzw. einen erweiterten Beratungsrechtsschutz abdecken. Hier lohnt sich vor dem Abschluss der genaue Blick in die Bedingungen!

3. Die Wartezeit: Keine Rettung bei "brennendem Haus"

Die goldene Regel der Rechtsschutzversicherung lautet: Man kann kein brennendes Haus versichern. Für den Bereich Arbeitsrechtsschutz gilt fast immer eine Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss. Das bedeutet: Wenn du die Kündigung bereits auf dem Tisch hast oder der Arbeitgeber die Kündigung bereits angekündigt hat, ist es für den Abschluss einer neuen Versicherung für diesen speziellen Fall zu spät. Die Versicherung muss bestanden haben, bevor der Konflikt (das sogenannte Folgeereignis) ausgelöst wurde.

Tipp vom Experten

Die Kündigungsschutzklage muss zwingend innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Verpasst du diese Frist, ist die Kündigung rechtswirksam – egal wie ungerechtfertigt sie war. Zögere also nicht, sofort einen Anwalt zu kontaktieren, wenn du abgesichert bist.

Lass uns deine Situation vorher klären.

Bevor es im Job kriselt, sollten wir prüfen, ob du richtig abgesichert bist. Ich erkläre dir verständlich, welche Bausteine für deinen Alltag in NRW wirklich Sinn machen.

Was tun nach einer Kündigung?

1. Frist prüfen: Bei einer Kündigung läuft häufig eine kurze Frist für die Kündigungsschutzklage. Deshalb nicht abwarten.

2. Nichts vorschnell unterschreiben: Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Freistellung sollten erst eingeordnet werden.

3. Rechtsschutz prüfen: Eine private Rechtsschutzversicherung kann helfen, aber laufende Fälle sind meistens nicht rückwirkend versicherbar.

4. Kosten verstehen: Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz oft jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten.

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