Zugang dokumentieren
Kündigung, Umschlag und Empfangsdatum sichern. Arbeitsvertrag und bisherige Schreiben bereitlegen. Nicht allein vom Datum auf dem Brief ausgehen.
Erst die Fristen sichern, dann die Kosten klären. Dieser Ratgeber zeigt dir die nächsten Schritte – und wie du bestehenden ARAG Arbeitsrechtsschutz einordnest.
Eine Versicherungsanfrage stoppt keine Frist. Suche bei einer konkreten Kündigung zeitnah anwaltliche Hilfe, auch wenn die Kostendeckung noch offen ist.
Kündigung, Umschlag und Empfangsdatum sichern. Arbeitsvertrag und bisherige Schreiben bereitlegen. Nicht allein vom Datum auf dem Brief ausgehen.
Wirksamkeit, Frist und Vorgehen anwaltlich prüfen lassen. Aufhebungsvertrag oder Abfindungsangebot nicht ungeprüft unterschreiben.
Spätestens drei Monate vor dem Ende der Beschäftigung.
Erfährst du erst später vom Ende: innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis melden.
Die Arbeitslosmeldung ist ein eigener Schritt – grundsätzlich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung.
Meldungen bei der Arbeitsagentur ↗Versicherungsschein, Baustein Beruf, Versicherungsbeginn und Selbstbeteiligung heraussuchen. Kostendeckung für den konkreten Fall anfragen und parallel die rechtlichen Fristen wahren.
Öffne die passende Situation. Die Beispiele erklären den nächsten Prüfbedarf und ersetzen keine rechtliche Beurteilung deines Falls.
Sichere das Schreiben und den Zugang. Lass prüfen, welche rechtlichen Einwände bestehen und ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.
Jetzt wichtig: Die konkrete Klagefrist rechtlich klären. Eine Diskussion mit dem Arbeitgeber oder eine Anfrage beim Versicherer ersetzt die Klage nicht.
Unterlagen zusammenstellen ↗Ein Aufhebungsvertrag wird vereinbart. Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnis und angebotene Zahlungen sollten deshalb zusammen geprüft werden.
Jetzt wichtig: Vor der Unterschrift rechtliche und sozialrechtliche Folgen klären. Auch die Finanzierung einer Beratung oder Verhandlung muss zum Vertrag passen.
Versicherungsumfang prüfen ↗Jetzt lässt sich in Ruhe vergleichen, welcher Rechtsschutz zu deinem Arbeitsverhältnis und deinen übrigen Lebensbereichen passt.
Jetzt wichtig: Bausteine, Wartezeit und Eigenanteil nachvollziehbar wählen. Eine Police mit „Privat“ im Namen allein beantwortet die Frage nach Arbeitsrechtsschutz nicht.
ARAG Privatrechtsschutz ansehen ↗Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren der ersten Instanz lässt sich der eigene Anwalt grundsätzlich nicht von der Gegenseite erstatten – auch bei einem Erfolg. Für Gerichtskosten und weitere Instanzen gelten eigene Regeln.
§ 12a ArbGG: Kostentragung ↗Streitwert, anwaltliche Tätigkeit und Verfahrensverlauf bestimmen die Kosten. Lass dir das Risiko für deinen Fall erläutern und eine mögliche Übernahme bestätigen.
Unser allgemeiner Prozesskostenrechner bildet Zivilverfahren ab. Er ist keine Berechnung für eine Kündigungsschutzklage.
Als ARAG-Generalagent in Köln ordne ich mit dir deinen Versicherungsschutz ein. Die anwaltliche Prüfung der Kündigung und eine Zusage zur Kostenübernahme bleiben getrennte Aufgaben.
Bei ARAG ergänzt Arbeitsrechtsschutz den privaten Rechtsschutz. Er kann etwa Streit um Kündigung, Gehalt oder Zeugnis betreffen. Übernommen werden die im Vertrag vereinbarten Kosten eines versicherten Falls.
Für Aufhebungsverträge ist gesondert zu prüfen, welche Beratung oder Vertretung dein Tarif umfasst.
ARAG: Arbeitsrechtsschutz im Detail ↗ARAG nennt aktuell drei Monate Wartezeit für Komfort und Premium sowie sechs Monate für Kompakt. Für einzelne Services und einen nahtlosen Versichererwechsel können abweichende Regeln gelten.
Bereits eingetretene oder absehbare Konflikte werden durch einen neuen Abschluss grundsätzlich nicht rückwirkend versichert.
ARAG: Voraussetzungen nachlesen ↗Versicherter Bereich · zeitlicher Verlauf · Leistungsgrenzen · Selbstbeteiligung. Maßgeblich sind deine Bedingungen und die konkrete Deckungsentscheidung.
Versicherungsschutz mit Cihan besprechen ↗Stelle die Unterlagen für Anwalt und Versicherer zusammen. Die Checkliste dient nur deiner Vorbereitung; die Auswahl wird nicht gespeichert.
Fragen & Antworten
Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Besonderheiten und eine mögliche nachträgliche Zulassung (§ 5 KSchG) muss eine rechtliche Beratung prüfen. Warte damit nicht auf einen Versicherungstermin oder eine Deckungszusage.
Nein. Eine Abfindung kann sich etwa aus einer Vereinbarung, einem Vergleich oder unter bestimmten Voraussetzungen aus § 1a KSchG ergeben. Die Kündigung allein begründet keinen allgemeinen Abfindungsanspruch. Lass Angebote und ihre Folgen vor einer Unterschrift rechtlich prüfen.
Für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Auflösungsvertrag verlangt § 623 BGB Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Lass die konkrete Erklärung trotzdem umgehend prüfen und verlasse dich nicht auf eine eigene Einschätzung zur Wirksamkeit.
Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren der ersten Instanz gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten durch die Gegenseite (§ 12a ArbGG). Versicherungsschutz und andere Finanzierungsmöglichkeiten sollten deshalb früh geklärt werden.
Ein Neuabschluss versichert den bereits eingetretenen oder absehbaren Konflikt grundsätzlich nicht nachträglich. Bestehende Verträge und verfügbare Beratungsleistungen werden separat geprüft. Für die rechtliche Reaktion auf die Kündigung solltest du sofort anwaltliche Hilfe suchen.
Cihan Gümüshan berät als ARAG-Generalagent zu Versicherungsumfang, Bausteinen und der Anfrage zur Kostendeckung. Die rechtliche Prüfung deiner Kündigung, die Fristberechnung und eine Vertretung vor Gericht gehören in anwaltliche Hände. Eine Kontaktanfrage bei fragCihan wahrt keine Klagefrist.