Ein Verkehrsverstoß liegt schon zurück. Ob jetzt noch Rechtsschutz möglich ist, hängt vom Vorwurf und bisherigen Verlauf ab. Wir trennen den bestehenden Fall klar vom Schutz für deine künftige Mobilität.
Cihan Gümüshan · ARAG-Generalagent in Köln Versicherungsberatung persönlich, telefonisch und digital.
Zwei Zeiträume. Klar getrennt.
§FALL PRÜFEN
RückblickAusblick ↗
Der Vorwurf ist schon da.
Ein geeigneter zurückliegender Verkehrsverstoß kann infrage kommen. Alte Unfall-, Kauf- oder Werkstattstreitigkeiten sind nicht pauschal mitversichert.
Der Schutz für morgen ist eine eigene Frage.
Für zukünftige versicherte Fälle gelten die vereinbarten Verkehrsleistungen. Sie erweitern nicht nachträglich den Umfang für den schon bestehenden Konflikt.
Leistung und Grenze gehören zusammen
Kosten im Blick. Erwartungen klar.
Keine pauschalen Versprechen. Die Möglichkeiten hängen von deinem konkreten Fall ab.
01 · Selbstbeteiligung
150€
Der Anwaltsweg macht einen Unterschied.
150 € je Schadenfall. Bei einem von ARAG empfohlenen Anwalt entfällt die Selbstbeteiligung.
Mit frei gewähltem Anwalt: 150 € Selbstbeteiligung.
Die Übernahme setzt einen versicherten Fall voraus. Beitrag und mögliche Geldbußen bleiben davon getrennt.
02 · Rechtliche Kosten
§
Verteidigungskosten. Keine bezahlte Geldbuße.
Rechtsschutz betrifft vereinbarte Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten.
Punkte, Geldbuße oder Fahrverbot verschwinden nicht durch eine Versicherung. Der Ausgang eines Verfahrens bleibt offen.
03 · Weiter vorausdenken
3Jahre Vertrag
Mehr als nur der aktuelle Vorwurf.
Der Vertrag läuft drei Jahre. Der Schutz für künftige Fälle sollte zu Fahrzeugen, Nutzung und versicherten Personen passen.
Ein später versicherter Bereich erweitert nicht rückwirkend den bestehenden Fall.
Beim Scrollen entdecken · direkt auswählbar
Rückwärts prüfen. Vorwärts planen.
Die Zeitstrecke trennt deinen vorhandenen Vorwurf vom Schutz für zukünftige Fälle.
§FALL PRÜFEN
RückblickAusblick ↗
01 / 04Rückblick
01 · Rückblick
Was wird dir konkret vorgeworfen?
Bei einem Verkehrsverstoß kann es um Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot gehen. Sammle den Bescheid, das Datum und den bisherigen Schriftwechsel. Der Bußgeldrechner gibt eine erste Orientierung zum möglichen Sanktionsrahmen.
Keine Ergebniszusage: Eine Versicherung entscheidet weder über einen Einspruch noch darüber, ob ein Fahrverbot entfällt.
02 · Prüfung
Wie weit ist der Fall schon?
Eine anwaltliche Beratung und die Vertretung gegenüber einer Behörde sind nicht dasselbe. Genau dieser Unterschied kann für die rückwirkende Aufnahme entscheidend sein.
Vorab klären: War ein Anwalt über eine Beratung hinaus tätig? Ist bereits ein Mahnverfahren oder eine Klage gegen dich anhängig?
03 · Kostenschutz
Verfahrenskosten statt unklarer Erwartungen.
Für einen angenommenen versicherten Fall nennt ARAG unbegrenzte Anwalts- und Gerichtskosten. Die Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Schadenfall; bei einem empfohlenen Anwalt entfällt sie.
Getrennt halten: Kosten der Verteidigung sind nicht deine Geldbuße. Versicherungsbeitrag und mögliche Sanktionen bleiben eigenständige Positionen.
04 · Ausblick
Der künftige Schutz fährt weiter.
Der Vertrag läuft drei Jahre. Zukünftige versicherte Angelegenheiten können weitere Bereiche umfassen. Lies auch, wie sich der ARAG Verkehrsrechtsschutz als Vorsorge einordnet.
Kein pauschaler Schutz für jeden alten Verkehrsfall.
Der Sofort-Schutz kommt für geeignete zurückliegende Fälle infrage. Nicht rückwirkend umfasst sind insbesondere:
Schadenersatz nach einem bereits geschehenen Unfall.
Streit um einen bisherigen Autokauf oder eine Reparatur.
Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung nach einem Unfall.
Streit mit Verwaltungsbehörden, etwa um einen Führerscheinentzug.
Nach Vertragsbeginn
Mehr Bereiche für deine künftige Mobilität.
Je nach vereinbartem Schutz gehören dazu Schadenersatz-, Vertrags- und Sachen-, Straf-, Verwaltungs- und Steuer-Rechtsschutz. Das erweitert nicht rückwirkend den alten Fall.
Auch die Nutzung eigener, geliehener oder gemieteter Fahrzeuge sowie der versicherte Personenkreis müssen zum tatsächlichen Bedarf passen.
Passend zum Produkt
Nachlesen. Mit gutem Gefühl.
Originalunterlagen mit erkennbarer Vorschau und Dokumentstand.
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Verkehrsrechtsschutz Sofort
Direkt zur Originalquelle.
Eine eigene Sofort-Broschüre ist hier noch nicht verfügbar. Die Produktinformationen findest du bei ARAG.
Broschüren dienen der Orientierung. Maßgeblich sind dein Angebot, die vereinbarten Bedingungen und die konkrete Deckungsentscheidung. Insbesondere ältere Unterlagen können vom aktuellen Angebot abweichen.
Cihan Gümüshan · ARAG-Generalagent
Was ist passiert? Wir ordnen den Schutz ein.
Bei einem Verkehrsfall sind Datum, Unterlagen und der bisherige Verlauf entscheidend. Wir klären gemeinsam, welche Versicherungslösung zur Prüfung infrage kommt. Rechtsberatung und rechtliche Vertretung übernehmen dafür befugte Anwälte; die Deckungsentscheidung trifft der Versicherer.
Ein geeigneter zurückliegender Fall kann beim Verkehrsrechtsschutz Sofort geprüft werden. Das bedeutet nicht, dass jeder Verkehrskonflikt nachträglich versichert ist. ARAG prüft Art, Verlauf und Voraussetzungen des konkreten Falls.
Was ist rückwirkend nicht eingeschlossen?
ARAG nennt unter anderem Schadenersatzforderungen nach einem Unfall, Streit um Autokauf oder Reparatur, Vorwürfe wie Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung nach einem Unfall sowie Auseinandersetzungen mit Verwaltungsbehörden und -gerichten. Für zukünftige Fälle gelten die vereinbarten Leistungen gesondert.
Darf schon ein Anwalt eingeschaltet sein?
Eine reine Beratung ist von einer weitergehenden Tätigkeit zu unterscheiden. Ist ein Anwalt bereits mündlich oder schriftlich mit Behörde oder Gegenseite in Kontakt getreten, ist der rückwirkende Abschluss laut ARAG nicht möglich. Auch ein anhängiges Mahnverfahren oder eine Klage gegen dich stehen dem entgegen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Sie beträgt 150 Euro je Schadenfall. Bei Wahl eines von ARAG empfohlenen Anwalts entfällt sie. Der Versicherungsbeitrag bleibt davon unberührt.
Zahlt die Versicherung mein Bußgeld?
Rechtsschutz betrifft die vereinbarten Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten. Die Darstellung ist keine Zusage zur Übernahme deiner Geldbuße, Punkte oder eines Fahrverbots. Auch der Ausgang des Verfahrens lässt sich nicht vorhersagen.
Wie lange bin ich gebunden?
Die Vertragsdauer beträgt drei Jahre. Neben dem bereits eingetretenen Fall ist deshalb auch der zukünftige Mobilitätsbedarf zu prüfen. Für vorbeugenden Schutz ohne vorhandenen Konflikt kannst du den normalen Verkehrsrechtsschutz ansehen.