Anspruch belegen
Auftrag, Leistungsnachweis, Abnahme und Rechnung zusammenstellen. Was wurde vereinbart, was geleistet und welcher Betrag ist noch offen?
Inkasso, Vertragsstreit oder Forderungsausfall: Eine offene Rechnung kann ganz unterschiedliche Schritte erfordern. Hier erfährst du, was du zuerst prüfen solltest und welche Rolle ARAG Firmenrechtsschutz spielen kann.
Ordne zuerst den Sachverhalt. Eine Rechnung allein beantwortet noch nicht, ob der Anspruch besteht, fällig ist und sich wirtschaftlich durchsetzen lässt.
Auftrag, Leistungsnachweis, Abnahme und Rechnung zusammenstellen. Was wurde vereinbart, was geleistet und welcher Betrag ist noch offen?
Zahlungsziel, Rechnungseingang und bisherige Mahnungen nachvollziehen. Ob Verzug vorliegt, hängt vom Einzelfall ab – nicht von einer festen Zahl an Mahnungen.
§ 286 BGB: Verzug ↗Bleibt die Zahlung kommentarlos aus oder reklamiert der Kunde einen Mangel? Halte seine Begründung schriftlich fest und trenne unstrittige von strittigen Beträgen.
Inkasso, anwaltliche Prüfung oder gerichtliches Verfahren: Kläre den Auftrag und eine mögliche Kostendeckung, bevor weitere Kosten entstehen. Laufende Fristen separat im Blick behalten.
Öffne das Beispiel, das deiner Situation am nächsten kommt. Die Beispiele sind fiktiv und keine Deckungszusagen.
Ein Dienstleister hat einen Auftrag abgeschlossen. Sein Kunde bestätigt die Rechnung, überweist aber nicht. Jetzt sind insbesondere Fälligkeit, bisherige Zahlungsaufforderungen und die Zahlungsfähigkeit relevant.
Prüffrage: Kommt ein Forderungsmanagement für die unstrittige Forderung infrage?
Forderungseinzug einordnen ↗Ein Handwerksbetrieb erhält statt der Zahlung eine Mängelrüge. Ob der Einwand berechtigt ist und welche Ansprüche bestehen, muss rechtlich geprüft werden.
Prüffrage: Ist gerade dieser betriebliche Vertragsstreit versichert?
Vertragsrechtsschutz ansehen ↗Selbst mit einem Titel kann die Beitreibung scheitern, wenn kein pfändbares Vermögen vorhanden ist. Deshalb gehört die wirtschaftliche Aussicht zur Entscheidung über weitere Schritte.
Prüffrage: Welche Kosten entstehen noch – und besteht eine gesonderte Absicherung des Ausfalls?
Kostenrisiko verstehen ↗Wir prüfen deinen bestehenden Vertrag und deine Tätigkeit. Die Bezeichnung „Firmenrechtsschutz“ allein sagt noch nicht, welche Forderungen und Vertragsstreitigkeiten abgesichert sind.
Für fällige, unstrittige Forderungen bietet ARAG die Bearbeitung durch einen Inkassopartner an. Je nach Vereinbarung reicht der Ablauf bis zu Mahnverfahren und Vollstreckung.
Forderungsmanagement Plus kann bei erst im Inkassoverlauf bestrittenen Forderungen weitere Durchsetzungskosten abdecken. Voraussetzungen und Umfang sind gesondert zu prüfen.
ARAG: Leistungsumfang & Voraussetzungen ↗Ein Kunde beanstandet die Leistung oder ein Lieferant erfüllt den Vertrag nicht: Dafür bietet ARAG einen zusätzlichen Firmenvertragsrechtsschutz zu den Firmenrechtsschutz-Tarifen Komfort und Premium an.
Er ist nicht automatisch in jedem Firmenrechtsschutz enthalten. Versicherte Tätigkeit, Vertragsart, Grenzen und Deckungszusage bleiben entscheidend.
ARAG: Firmenvertragsrechtsschutz ↗Ein Inkassoservice ist keine Zahlungsgarantie. Ob eine Forderungsausfalldeckung besteht, wird separat am Vertrag geprüft.
Zum ARAG Firmenrechtsschutz ↗Im gewöhnlichen Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die notwendigen Prozesskosten. Ist beim Gegner nichts zu holen, kann aber auch ein Erstattungsanspruch wirtschaftlich wertlos bleiben.
Streitwert, Verfahrensverlauf und zusätzliche Auslagen beeinflussen die Rechnung. Eine pauschale Kostengrenze passt deshalb nicht zu jedem Fall.
§ 91 ZPO: Kostenpflicht ↗Im Rechner „Firma & Gewerbe“ wählen. Das Modell erläutert seine Annahmen und zeigt passende PDFs; es ist kein Inkasso-Angebot.
Diese Checkliste hilft dir beim Zusammenstellen. Du lädst hier keine Unterlagen hoch; die Häkchen werden nicht gespeichert.
Fragen & Antworten
Kosten für die Durchsetzung eines Anspruchs und die Rechnung selbst sind verschiedene Risiken. Eine Forderungsausfalldeckung muss ausdrücklich vereinbart sein. Ob und bis zu welcher Grenze sie greift, richtet sich nach dem konkreten Vertrag.
Ein Einwand gegen Leistung oder Rechnung kann aus dem Zahlungsvorgang einen Vertragsstreit machen. Dafür muss der passende Versicherungsschutz bestehen. Nicht jeder Firmenrechtsschutz umfasst betriebliche Vertragsstreitigkeiten.
Nein. Drei Mahnungen sind keine allgemeine gesetzliche Voraussetzung für Verzug. Entscheidend sind unter anderem Fälligkeit, Mahnung und mögliche gesetzliche Ausnahmen. Bei Verbrauchern gelten für die 30-Tage-Regel besondere Hinweispflichten. Die konkrete Situation sollte rechtlich geprüft werden.
So pauschal lässt sich das nicht sagen. Beim Forderungsmanagement und beim Rechtsschutz können unterschiedliche zeitliche Voraussetzungen gelten. Halte Rechnungsdatum, Fälligkeit, erste Einwände und Versicherungsbeginn bereit; der aktuelle Vertrag ist maßgeblich.
Nein. Nach einem rechtzeitigen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid wird der Rechtsstreit auf Antrag einer Partei an das zuständige Gericht abgegeben. Die weiteren Schritte, Kosten und Erfolgsaussichten sollten vorher geklärt werden.
Cihan Gümüshan berät als ARAG-Generalagent zu Versicherungsschutz und passenden Bausteinen. Die rechtliche Prüfung und Durchsetzung deiner Forderung übernehmen hierzu befugte Rechtsdienstleister oder Rechtsanwälte. Diese Seite bietet allgemeine Orientierung und keine individuelle Rechtsberatung.